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„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“
Bereits 1954 wurde in der Haager Konvention der Begriff „kulturelles Erbe“ (héritage) zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten kodifiziert. Im „Übereinkommen zum Schutz des Kultur und Naturerbes der Welt“, welches die UNESCO 1972 verabschiedet hat, wird die Zielsetzung festgelegt, dass die Zeitzeugen ehemaliger Hochkulturen und einmaliger Naturlandschaften vor Untergang und Zerstörung bewahrt werden müssen.
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UNESCO Welterbe
Bis dato umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes insgesamt 1092 Denkmäler in 167 Ländern. Davon sind 845 Kultur- und 209 Naturdenkmäler gelistet, weitere 38 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt. Das zwischenstaatliche World Heritage Committee entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Welterbestätten und prüft, ob die bereits gelisteten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Auch beim Schutz oder bei der Restaurierung wird fachliche, sowie materielle Hilfe angeboten. ICOMOS, ICCROM und IUCN – 3 internationale Fachgremien nehmen beratend an den Tagungen teil. Die Ernennung zu einer Kulturstätte ist mit der Verpflichtung verbunden kontinuierliche Schutz und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Jedes Denkmal muss zudem mit einem umfassenden Erhaltungsplan überzeugen!
Auf weltkulturerbe.com erfahren Sie allerlei Wissenswertes und Interessantes zu ausgewählten Weltkulturerbestätten in der ganzen Welt. Von den Pyramiden in Gizeh, über die Inkastadt Machu Picchu bis hin zum Potala-Palast im fernen Tibet...